Patienten und Besucher
Herzlich willkommen!
Wenn Sie eine Einweisung in unser Krankenhaus bekommen haben, sind einige kleine Formalitäten zu regeln, bevor Sie ihr Zimmer auf der Station beziehen.
Wir nehmen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit auf; in der Regel kommen Sie aber tagsüber zu uns. Wie Sie zügig einchecken, lesen Sie bitte im Unterpunkt Aufnahme & Entlassung.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, regeln wir die Abrechnung für Ihren Krankenhausaufenthalt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie zahlen lediglich den gesetzlich festgelegten Zuzahlungsbetrag für jeden Kalendertag Ihres Aufenthaltes. Dieser Betrag wird für maximal 28 Tage erhoben. Wir leiten Ihre Zahlung direkt an Ihre Krankenkasse weiter.
Sind Sie privat krankenversichert, rechnen wir die Behandlung in unserem Krankenhaus unmittelbar mit Ihnen oder mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Gern können Sie zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen kostenpflichtige Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Über die einzelnen Wahlleistungen und ihre Kosten gibt die Wahlleistungsvereinbarung Auskunft, die Sie in der Patientenaufnahme oder auf Ihrer Station einsehen können.
Folgende Wahlleistungen können Sie nutzen:
- Unterbringung in einem Einbettzimmer
- Unterbringung in einem Zweibettzimmer
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson (je nach vorhandener Bettenkapazität)
- Krankenhausbehandlung mit Arztwahl, also persönliche Versorgung durch unsere Chefärzte